Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

   Wassersportschule 4-Sailors

1. Kursteilnehmer und Mieterkreis

Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Stand up Paddeln ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2. Anmeldung/Rücktritt vom Vertrag

a) Die Anmeldung zu einem Sup-Kurs bedarf der Schriftform (Internet-Anmeldeformular eingeschlossen). Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

b) Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 2 Tage vor Kursbeginn/Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung von 50% des jeweiligen Kurspreises/Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/ Mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 1-Tagesfrist erklärtem Rücktritt sind weitere 100% der Kurskosten  fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird.

c) Die Wassersportschule 4Sailors behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Kursausschreibung nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Materials durch Kollisionen oder Vandalismus.  Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

d) Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

3. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

4.Sicherheit / Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. Ab Windstärke 3 der Beaufortskala sind Schwimmwesten anzulegen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.

5. Sorgfaltspflicht

a) Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Materials wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Material vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

b) Falls die Betriebsbereitschaft des Materials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers.

6. Haftung

a) Die Wassersportschule 4Sailors haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Materials.

b) Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen.

c) Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer  verpflichtet sich, das Material wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen.

d) Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem  und Ausrüstung haftet der Teilnehmer persönlich.

e) Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen sowie Schlüsseln wird keine Haftung übernommen.

7. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu